Oststeinbeker Kulturring e.V.

Über uns

Der Oststeinbeker Kulturring wurde im April 1988 unter Federführung des damaligen Bürgervorstehers Helmut Landt gegründet und im Februar 1989 in das Vereinsregister eingetragen.

Seit 1988 veranstalten wir Künstlerabende, die von 1988 bis 2010 im alten Rathaussaal stattfanden. Seit 2010 steht uns der Bürgersaal Oststeinbek mit einer Platzkapazität von 200 Plätzen zur Verfügung. Unsere Veranstaltungen umfassen die Bereiche Theater, Musik, Literatur und Kleinkunst. Unsere Stärke ist die kulturelle Vielfalt, die für jeden Geschmack etwas bietet und kaum Wünsche offenlässt.

Daneben bieten wir unter dem Motto „Kulturring unterwegs“ Wanderungen, Radtouren sowie Bildungs- und Kulturreisen an.

Kultur „vor Ort“ bedeutet aber auch, Gemeinsamkeit und Kreativität zu fördern, freundschaftliche Begegnungen zu ermöglichen und gemeinsam aktiv zu sein.

Heute können wir mit Stolz sagen, dass der Kulturring eine nicht mehr wegzudenkende Institution ist, mit einem Bekanntheitsgrad weit über die Grenzen Oststeinbeks hinaus.

Vereinsvorsitzender: Jürgen Graff
Telefon: 0151 2321 6976
Mail: graffjuergen@gmail.com

Nutzung & Hilfestellung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsmitglieder, liebe Gäste,

unser Internetangebot ist eine private Website des Oststeinbeker Kulturringes e.V. Neben den üblichen Informationsinhalten (über uns) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über unsere Veranstaltungen zu informieren. Plätze buchen können Sie über die Rubrik „Tickets“.
Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Serviceinhalte, die den Verein betreffen.

Mitgliederwerbung / Antrag auf Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied im Oststeinbeker Kulturring!

Haben Sie Lust auf Kultur? Lust auf gemeinsame Unternehmungen?

Dann sind Sie Ihr hier genau richtig!

Wir freuen uns über neue Mitglieder im Oststeinbeker Kulturring.

Mit einem vielseitigen Veranstaltungsprogramm (Theater, Literatur- und Musikveranstaltungen) geben wir den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit und Möglichkeit, „KULTUR VOR ORT“ zu erleben. Zu unseren Freizeitaktivitäten gehören Kulturreisen, Ausflüge und Touren per Bus, Rad oder zu Fuß.

Haben Sie Lust bei uns mitzumachen und sich selbst zu engagieren? In einem aktiven Gemeindeleben ist das Miteinander von großer Wichtigkeit. Alle Altersgruppen sind herzlich eingeladen, sich aktiv zu beteiligen.

Unsere Veranstaltungen geben Möglichkeiten sich zu treffen, sich auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. Der Oststeinbeker Kulturring e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt, engagiert das Miteinander zu stärken und ein Bindeglied zwischen Kulturschaffenden und Kulturinteressierten zu sein.

Melden Sie sich gerne bei uns per Telefon unter 0151/2321 6976, schreiben Sie uns eine Mail (kontakt@oststeinbeker-kulturring.de) oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Hilfestellung

Ob wir alles richtig gemacht haben oder ob sich in diesen Seiten der Fehlerteufel eingeschlichen hat, das können auch wir nicht genau beantworten. Ein Anspruch auf sachlich richtige Informationen und Inhaltsangebote besteht daher nicht, beachten Sie auch, dass es kurzfristig zu Terminänderungen kommen kann.

Wir bitten Sie daher, uns mitzuteilen, wenn Ihnen ein Fehler aufgefallen ist. Benutzen Sie bitte die angegebene Anschrift, das Telefon oder unsere E-Mail-Adresse und schildern uns kurz das Problem. Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit.

Unsere Homepage wurde erstellt von Creating Digital Webdesign.

Vereinsangaben

Wir sind ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Kreis von Bürgern und Bürgerinnen aus Oststeinbek und Umgebung und wollen das kulturelle Leben unseres Ortes aktiv gestalten. Wir wollen keine Konkurrenz zu anderen Vereinen sein, sondern diese auch in ihrer Arbeit unterstützen. Unser Ziel ist eine Stärkung der Verbundenheit aller Menschen in unserem Ort und wir haben uns die Aufgabe gestellt, für alle Bürger:innen Oststeinbeks ein vielfältiges kulturelles Programm zu präsentieren.

Über 30 Jahre Oststeinbeker Kulturring waren möglich, weil die Gemeinde die Rahmenbedingungen für unsere Arbeit in der Vergangenheit positiv gestaltete. Wir freuen uns, dass es in der Gemeindevertretung, über alle Parteien hinweg, eine breite Zustimmung gibt, unser Angebot jährlich zu subventionieren.

Der Verein ist gemeinnützig, die Organe sind ehrenamtlich tätig.

Satzung

§ 1 – Name und Sitz
Der Verein führt den Namen „Oststeinbeker Kulturring e.V.“ und hat seinen Sitz in Oststeinbek. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

§ 2 – Zweck und Aufgaben des Vereins
Der Verein dient der Pflege und Förderung des allgemeinen Kulturlebens und der Zusammengehörigkeit der Bürger in beiden Ortsteilen der Gemeinde Oststeinbek. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch, Theaterbesuche, Konzerte, Dichterlesungen, Vorträge, Ausstellungen, Volkstänze, Wanderungen, Bildungsreisen u. Ä.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, begünstigt werden. Der Kulturring ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.

§ 3 – Mitgliedschaft
Mitglieder können Einzelpersonen, Vereine, Verbände sowie Körperschaften werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand aufgrund eines schriftlichen Aufnahmeantrages.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich und bedarf einer schriftlichen Erklärung.

Der Vorstand kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen, wenn es schwerwiegend gegen die Interessen oder dem Zweck des Vereins verstößt. Vor dem Ausschluss aus dem Verein muss das betroffene Mitglied gehört werden.

§ 4 – Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

§ 5 – Vorstand
1. Der Verein wird von dem Vorstand geleitet. Dieser besteht aus einem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und mindestens drei Beisitzern.
2. Vorstand im Sinne des BGB sind der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungs-berechtigt.
3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins auf der Grundlage der Geschäftsordnung, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
4. Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind möglich. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt.
5. Der Vorstand berichtet auf jeder Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit.

§ 6 – Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wird jährlich im ersten Halbjahr vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Darüber hinaus können durch den Vorstand außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies beantragen.
2. Die Mitglieder sind mindestens zwei Wochen (Datum des Poststempels) vorher schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung einzuladen. Beabsichtigte Satzungsänderungen müssen in der mit der Einladung bekannt gegebenen Tagesordnung wörtlich bekannt gegeben werden.
3. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme; ebenso haben Vereine, Verbände und Körperschaften je eine Stimme. Es entscheidet einfache Stimmenmehrheit.
Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen.

§ 7 – Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Beratung und Beschlussfassung über die Arbeit des Vereins, die Wahl und die Abberufung der Vorstandsmitglieder, Entgegennahme des Vorstandsberichtes, des Berichtes über die Kassenführung, Wahl von zwei Kassenprüfern, Entlastung des Vorstandes, Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins, Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages.

Es wird vorerst kein Beitrag erhoben. Für die Teilnahme an einzelnen kulturellen Veranstaltungen nach § 2 werden ggf. Unkostenbeiträge erhoben. Spenden werden gegen Spendenbescheinigung für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet.

§ 8 – Einnahmen und Gewinne
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keinerlei wirtschaftliche Zwecke.
Alle Einnahmen und etwaigen Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine persönlichen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 9 – Ausschüsse
Der Vorstand kann für bestimmte Arbeitsgebiete des Kulturrings Ausschüsse einsetzen, die nach den Grundsätzen dieser Satzung selbständig Aufgaben übernehmen.

§ 10 – Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins darf nur durch eine für diesen Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Drei-Viertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Vereins. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Oststeinbek, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Lübeck
unter der Nr. VR 0359 RE

Vorstand

1. Vorsitzender – Jürgen Graff
Telefon: 0151 23216976
Mail: graffjuergen@gmail.com

2. Vorsitzende – Doris Graff
Telefon: 040-713 70 922
Mail: djdoris@gmx.de

Schatzmeisterin – Sigrid Finger
Telefon: 040 739 51 55
Mail: finger-havighorst@t-online.de

Schriftführerin – Kristin Walch
Telefon: 0176 21320240
Mail: kristin.walch@gmail.com

Beisitzer:
Rolf Dräger
Jürgen Finger
Gertrud Gröper

Weiterführende Links
Gemeinde Oststeinbek
City map- Region Stormarn